Wichtige Information
Das Zertifikat „ärztlich geprüfte/r Wellnesstherapeut oder Massagetherapeut“ erhöht ihre Chancen bei Bewerbungen und wird auch nur für Bewerbungszwecke ausgestellt.
Mit einem Zertifikat mit dem Text „ärztlich geprüft….“ dürfen sie nicht werben, da es dem Endverbraucher ( Kunden) eine staatliche Anerkennung suggeriert.
Werben bedeutet in diesem Zusammenhang: Auf ihrem Firmenschild, Visitenkarte, Flyer, Prospekten u.ä. und auf ihrer Homepage und in Verweisen auf ihre Internetseite ist die Bezeichnung „ärztlich geprüft“ zu unterlassen, da dies zur Abmahnung führen könnte.
Bei einer Bewerbung legen sie das Zertifikat einem künftigen Arbeitgeber vor. Dieser ist kein Endverbraucher und somit können sie ihm gegenüber nachweisen, dass sie tatsächlich eine ärztliche Prüfung abgelegt haben und sich von anderen Bewerbern positiv unterscheiden.
Wichtige Information – beachten sie bitte:
Wie alle in Deutschland im Wellnessbereich angebotenen Ausbildungen sind auch die Wellnesstherapeut und die Massagetherapeut Ausbildung nicht mit einer staatlich anerkannten Ausbildung, wie z.B. zum staatl. geprüften Masseur und Bademeister oder Physiotherapeuten gleichzusetzen. Die ärztliche Prüfung erfolgt institutsintern und dient zur Qualitätssicherung der Ausbildung zum Welnesstherapeut, aber impliziert keine staatliche Anerkennung.
Da unsere Ärztin in ihren wohlverdienten Ruhestand gegangen ist, bieten wir seit Ende 2017 keine ärztliche Prüfung mehr an.